German poem
Quid juris. Quid ruris. Quid furis
by Friedrich von Logau (1605–1655)
Für spöttisch Ding hält Mars, quid juris etwa künnen; Quid furis aber ist ein ehrenreich Beginnen. Noch dannoch wirds geschehn, daß Mars um einen Bissen Wird endlich noch wol gar quid ruris lernen müssen Und dem quid juris dann sich neigen zu den Füssen!